Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Unser Produkt wird als Beihilfsmittel eingestuft. Die Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse hängt von der jeweiligen Krankenkasse und dem individuellen Fall ab. Wir empfehlen daher, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Ärztliches Rezept erforderlich

Lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt ein Rezept für das Beihilfsmittel ausstellen. Auf dem Rezept sollten Hilfsmittelnummer oder genaue Beschreibung vermerkt sein.

Hilfsmittelnummer prüfen

Prüfen Sie gegebenenfalls die spezifische Hilfsmittelnummer in Ihrem Krankenkassenverzeichnis.

Abgabe über Sanitätshaus oder Vertragspartner

Die Abgabe erfolgt in der Regel über ein Sanitätshaus oder einen medizinischen Fachhändler. Dort können Sie das Rezept einreichen.

Zuzahlung möglich

 Ob eine Zuzahlung anfällt, hängt von Ihrer Krankenkasse und Ihrem individuellen Tarif ab.

Vorabklärung sinnvoll

Wir empfehlen, die Details vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.


Ihr Fachhändler vor Ort hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um die Verordnung und Abwicklung.