Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Unser Produkt elektrische Kompressionsstrumpf-Pistole wird als Bei Hilfsmittel Klasse 1 eingestuft. Die Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse hängt von der jeweiligen Krankenkasse und dem individuellen Fall ab. Wir empfehlen daher, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Ärztliches Rezept erforderlich
Lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt ein Rezept für das Bei Hilfsmittel ausstellen. Auf dem Rezept sollten Hilfsmittelnummer oder genaue Beschreibung vermerkt sein. Der Arzt muss auf dem Rezept (oder in einem Attest) die genaue Situation schildern, und die Name KS-Pistole vermelden.
Hilfsmittelnummer
EUDAMED (SRN) NL-MF-000052298
MDR 2017/745
CE Konformität Erklärung EZMD-20230918-001
SN/ KS-Pistole zum anziehen 1301410.4378
SN/ KS-Pistole zum ausziehen 1001300.2740
Abgabe über Sanitätshaus oder Vertragspartner
Die Abgabe erfolgt in der Regel über ein Sanitätshaus oder einen medizinischen Fachhändler. Dort können Sie das Rezept einreichen.
Oder teilen sie mit welches Sanitätshaus sie bevorzugen, wir werden uns dann mit diesem Sanitätshaus in Verbindung setzen.
Oder Mailen Sie uns über diese Website. info@ks-pistole.at
Zuzahlung möglich
Ob eine Zuzahlung anfällt, hängt von Ihrer Krankenkasse und Ihrem individuellen Tarif ab.
Ihr Fachhändler vor Ort hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um die Verordnung und Abwicklung.
Sie können uns selbstverständlich auch anrufen.
