Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Unser Produkt elektrische Kompressionsstrumpf-Pistole wird als Bei Hilfsmittel Klasse 1 eingestuft. Die Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse hängt von der jeweiligen Krankenkasse und dem individuellen Fall ab. Wir empfehlen daher, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Ärztliches Rezept erforderlich

Lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt ein Rezept für das Bei Hilfsmittel ausstellen. Auf dem Rezept sollten Hilfsmittelnummer oder genaue Beschreibung vermerkt sein. Der Arzt muss auf dem Rezept (oder in einem Attest) die genaue Situation schildern, und die Name KS-Pistole vermelden.

Hilfsmittelnummer 

EUDAMED (SRN)                         NL-MF-000052298  

MDR                                             2017/745

CE Konformität Erklärung           EZMD-20230918-001

SN/ KS-Pistole zum anziehen    1301410.4378

SN/ KS-Pistole zum ausziehen  1001300.2740

Abgabe über Sanitätshaus oder Vertragspartner

Die Abgabe erfolgt in der Regel über ein Sanitätshaus oder einen medizinischen Fachhändler. Dort können Sie das Rezept einreichen.

Oder teilen sie mit welches Sanitätshaus sie bevorzugen, wir werden uns dann mit diesem Sanitätshaus in Verbindung setzen.

Oder Mailen Sie uns über diese Website.      info@ks-pistole.at

Zuzahlung möglich

 Ob eine Zuzahlung anfällt, hängt von Ihrer Krankenkasse und Ihrem individuellen Tarif ab.


Ihr Fachhändler vor Ort hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um die Verordnung und Abwicklung.

Sie können uns selbstverständlich auch anrufen.